Von Michael Schober, Geschäftsführer · Zuletzt aktualisiert am 02.06.2026
Eigentümer einer Immobilie herausfinden: was erlaubt ist
Wer ist Eigentümer eines bestimmten Grundstücks? Diese Frage beantwortet das Grundbuch. Wichtig ist die Richtung der Suche: erlaubt ist die Abfrage über die Liegenschaft, nicht über die Person.
Der legale Weg: über die Liegenschaft
Nach dem Grundbuchsumstellungsgesetz darf jede Person das Grundbuch, die Urkundensammlung und die Hilfsverzeichnisse einsehen. Du gibst also die Adresse oder die Grundstücksnummer ein und erhältst den Auszug mit den Eigentumsverhältnissen. Genau das bietet Grundblick: Adresse oder Grundstücksnummer eingeben, Eckdaten kostenlos prüfen, amtlich signierten Auszug bestellen.
Was nicht erlaubt ist
Das Personenverzeichnis des Grundbuchs ist von der allgemeinen Einsichtsbefugnis ausgenommen. Eine Suche nach dem Muster „Name eingeben und alle Liegenschaften einer Person anzeigen" ist im Grundbuch nicht zulässig. Diese Abfrage steht nur bestimmten Berufsgruppen mit besonderer Befugnis offen.
Firmen sind öffentlich
Anders ist es beim Firmenbuch: Dieses ist öffentlich, eine Personensuche nach Geschäftsführern oder Gesellschaftern ist dort zulässig. Für Liegenschaften einer GmbH kombinierst du beide Quellen.
Kurz zusammengefasst
Über Adresse oder Grundstück zum Eigentümer: ja. Über den Namen zu allen Liegenschaften einer Privatperson: nein. Grundblick hält sich strikt an diese Grenze.
Amtliche Quellen
- Grundbuch (oesterreich.gv.at): offizielles Amtsportal zur Eigentümerabfrage über die Liegenschaft.
- JustizOnline (justiz.gv.at): Grundbuchabfrage des Bundesministeriums für Justiz.
- RIS (ris.bka.gv.at): Grundbuchsgesetz, u.a. zur unzulässigen Personensuche.
- BEV (bev.gv.at): Kataster und Grundstücksdaten des Bundesamts für Eich- und Vermessungswesen.